Leistungsbeschreibung
Jeder Gast einer Beherbergungsstätte (Hotel, Pension, Gasthof, Jugendherberge und ähnliches) muss am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben. Die Unterschrift kann auch auf einem Signaturpad geleistet werden.
Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als 10 Personen hat der Reiseleiter den besonderen Meldeschein zu unterschreiben; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.
Beherbergte ausländische Personen, die den besonderen Meldeschein unterzeichnen, haben sich bei der Anmeldung ggü dem Leiter der Beherbergungsstätte durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen.
Die Meldescheine müssen von dem Beherbergungsbetrieb für die Polizei zur Einsichtnahme bereitgehalten und auf Verlangen ausgehändigt werden.
Teaser
Jeder Gast eines Hotels, eines Gasthofes, einer Pension, einer Jugendherberge und ähnliches muss am Tage der Ankunft einen Meldeschein ausfüllen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Leiter/die Leiterin der Beherbergungsstätte oder seinen/ ihren Beauftragten (Rezeption).