Lohmühlenteich und Lohmühlengelände






Regeln für das Lohmühlengelände
Hinweistafeln mit den Regeln für das Lohmühlengelände befinden sich an den Eingängen des Geländes. In der Norddeutschen Rundschau vom 24.08.2021 ist über die Regeln berichtet worden.
Betretungsverbot für das Lohmühlengelände
Für das Lohmühlengelände gilt ein Betretungsverbot von 23.00 Uhr abends bis 05.00 Uhr morgens. Einen Artikel der Norddeutschen Rundschau vom 07. Juli 2021 hierzu können Sie sich hier ansehen.
Die Gemeinde Hohenlockstedt hat für die Freibadanlage (Lohmühlengelände und Lohmühlenteich) eine Badeordnung erlassen. Den Inhalt der Badeordnung können Sie hier in verschiedenen Sprachen einsehen.
Während der Badesaison nimmt die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. Itzehoe (DLRG) die Badeaufsicht am Lohmühlenteich wahr.
Nähere Informationen über die DLRG und deren Tätigkeiten erhalten Sie unter https://itzehoe.dlrg.de.